Präventionskurse bezahlt von der Krankenkasse – Ihr gesetzlicher Anspruch
Die Kostenübernahme für einen Präventionskurs §20 ist gesetzlich geregelt. Das fünfte Buch der Sozialgesetzgebung (SGB V) definiert im Paragraphen 20, dass gesetzliche Krankenkassen Kurse zur Gesundheitsprävention (=Präventionskurs §20) finanziell fördern sollen. Ziel ist es, dass Versicherte gesünder leben und weniger erkranken.
Gesetzliche und auch immer mehr private Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Bereich „Prävention/Vorsorge“ sowohl eigene Gesundheitskurse als auch Kursangebote externer Kursanbieter an.
Was sind Präventionskurse und wo finde ich Präventionskurse bezahlt von der Krankenkasse?
Ein Präventionskurs §20, ist ein Gesundheitskurs, der ein gültiges Zertifikat trägt und daher von der Krankenkasse bezahlt werden kann. Auf der Homepage jeder gesetzlichen Krankenkasse können Sie nach Präventionskursen in Präsenz oder online suchen. Sie möchten direkt fündig werden und suchen einen Präventionskurs bezahlt von Ihrer Krankenkasse? Dann schauen Sie doch einmal hier vorbei.
Auszug aus § 20 SGB V Absatz 1
Die Krankenkasse sieht in der Satzung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) [...] vor. Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung der [...] Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen.
Präventionskurse bezahlt von der Krankenkasse – den passenden Kurs finden
Präventionskurse §20 Erstattung durch Krankenkasse prüfen:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie hier prüfen, mit welcher Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse Sie rechnen können. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Präventionskurse bezahlt von der Krankenkasse – Beispiele
Zeitflexible Online-Kurse
Terminbasierte Online-Seminare
Häufige Fragen zu Präventionskursen bezahlt von der Krankenkasse
Ein Präventionskurs ist ein Kurs, der vor Ort oder online stattfindet. Da ein Präventionskurs - wie der Name schon sagt – in den Bereich der Prävention/Vorsorge fällt, vermittelt er elementares Wissen, um Krankheiten vorzubeugen und gesund zu leben. Präventionskurse zählen zu den Leistungen, welche die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen. Als einer der führenden Online-Kursanbieter Deutschlands finden Sie bei HausMed Online-Kurse und Online-Seminare, die von der Krankenkasse erstattet werden.
Sollten Sie einmal nicht bei uns fündig werden, können Sie uns anrufen und sich kostenfrei beraten lassen. Darüber hinaus können Sie die Präventionskurssuche auf dieser Seite nutzen, um einen passenden Kurs zu finden.
Nutzen Sie einfach unseren Krankenkassen-Rechner, um herauszufinden, mit welcher Erstattung durch die Krankenkasse Sie rechnen können.
Die HausMed Online-Kurse und Online-Seminare sind zertifiziert – daher finden Sie die Kurse in der „Präventionskurssuche“ auf dieser Seite. Dort sind alle anerkannten Präventionskurse von Kursanbietern in Deutschland gelistet.
Sie können bei unserem Kundendienst auch nach der Kurs-ID fragen. Die Kurs–ID können Sie Ihrer Krankenkasse nennen, wenn sich Fragen zur Erstattung seitens der Krankenkasse ergeben.
Präventionskurse ohne Kurs-ID aus der zentralen Datenbank sind i.d.R. nicht förderfähig.
Vielleicht haben Sie einen dieser Begriffe schon einmal gehört (die im Grunde alle dasselbe bedeuten): Bonusheft, Bonusprogramm, Aktivprogramm, Vorteilsprogramm. Der am häufigsten verwendete Begriff ist „Bonusprogramm“.
Kurzum: Jede gesetzliche Krankenkasse hat solch ein „Bonusprogramm“. Im Bonusprogramm dokumentieren Sie u.a. die Teilnahme an Präventionskursen und Ihre Vorsorgeuntersuchungen. Dafür erhalten Sie Bonuspunkte – und abhängig von der erreichten Punktezahl innerhalb von 12 Monaten erhalten Sie eine entsprechende Prämie (Geldauszahlung).
Sie finden das Bonusprogramm i.d.R. auf der Homepage Ihrer Krankenkasse im Bereich „Vorsorge“, manche Kassen bieten auch eine APP an. Einige wenige Krankenkassen arbeiten noch mit Papier-Bonusheften, die per Post versendet werden.
In der Regel beträgt der Zeitraum für das Krankenkassen Bonusprogramm 12 Monate. Wenn Sie früher schon einmal das Bonusprogramm bei Ihrer Krankenkasse genutzt haben, finden Sie den Beginn eines neuen Bonus-Jahres in Ihrem Kundenlogin (sofern Sie sich online bei Ihrer Krankenkasse registriert haben). Alternativ erfragen Sie dies einfach unter Angabe Ihrer KV-Nummer bei der allgemeinen Hotline Ihrer Krankenkasse, dies dauert nur wenige Minuten.
Tipp: Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie unsicher sind, wann Ihr Zeitraum für das Bonusprogramm beginnt/endet, denn der Beginn des Bonusprogramms ist nicht automatisch bei jedem Versicherten der 01. Januar.
Online-Kurse
Die kürzesten HausMed Online-Kurse haben eine Dauer von 8 Wochen. Die Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse erhalten Sie demnach in der 8. Woche bei regelmäßiger Teilnahme.
In Ausnahmefällen stellen wir die Teilnahmebescheinigung schon ein paar Tage vor Kursende aus, wenn alle Wochenthemen bearbeitet wurden. Sprechen Sie uns dazu bitte frühzeitig an.
Online-Seminare
Alle HausMed Online-Seminare haben eine Dauer von 6 Wochen. Die Teilnahmebescheinigung für die Krankenkasse erhalten Sie regulär nach dem letzten Termin.
In Ausnahmefällen stellen wir die Teilnahmebescheinigung schon nach dem 4. Termin aus, wenn Sie an allen 4 Terminen anwesend waren. Sprechen Sie uns dazu bitte frühzeitig an.
Ganz einfach Geld zurückerhalten:
- Online-Kurs oder Online-Seminar buchen
- Regelmäßig teilnehmen
- Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse einreichen
- Rückerstattung erhalten
Voraussetzungen für die Rückerstattung/Teilnahmebescheinigung nachlesen:
Online-Kurse = Alle Wochenthemen bearbeiten und als abgeschlossen markieren.
Online-Seminare = Anwesenheit an mindestens 4 von 5 Terminen + Erledigung einer Hausaufgabe.
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens zwei Präventionskurse pro Jahr, manche Krankenkassen übernehmen mehr als 2 Kurse pro Jahr.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Krankenkassen nicht verpflichtet ist, mehrmals den exakt gleichen Kurs zu übernehmen.
Ja. Sie können Online-Kurse und Online-Seminare gleichzeitig starten. Bitte beachten Sie, wenn Sie 2 Online-Seminare starten, sollten sich die Termine nicht überschneiden.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Häufig gestellte Fragen zu Präventionskursen bezahlt vom Arbeitgeber
Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist ein freiwilliges Instrument, daher kann Ihr Arbeitgeber selbst entscheiden, ob er Angebote zur Förderung der Gesundheit seinen Mitarbeitern finanziert.
Nicht unbedingt. Präventionskurse können ein Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (kurz BGM) sein – wenn ja, ist dies im BGM-Konzept Ihres Betriebs geregelt. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrer Personalabteilung nach.
Hierzu gibt es viele verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten. Manche Unternehmen zahlen einen festen Zuschuss zu absolvierten Präventionskursen, andere Betriebe hingegen hinterlegen ihren Mitarbeitern ein Budget (Guthaben) bei einer BGM-Plattform, auf der Mitarbeiter Präventionskurse kostenlos oder mit geringem Eigenanteil buchen können. HausMed arbeitet mit BGM-Plattformen zusammen (Beispiele für solche Plattformen sind www.machtfit.de und www.gesundheitsticket.de).
Das BGM eines Betriebs bedeutet, dass es ein Konzept gibt, worin geregelt ist, welche Maßnahmen und welche Angebote das Unternehmen für die Gesundheit der Mitarbeiter organisiert. Die Inhalte dieses Konzepts werden i.d.R. von einem BGM-Zirkel definiert. Zum BGM-Zirkel können Mitarbeiter, Mitarbeitervertreter, Personalabteilung und Führungskräfte gehören.
Im BGM-Konzept können interne – also von dem Betrieb eigenständig organisierte - Angebote enthalten sein. Beispiele für „interne“ Angebote sind Vorträge zu verschiedenen Themen oder Kurse im Betrieb.
Darüber hinaus sind im BGM-Konzept Maßnahmen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes, z.B. die Beschaffung von Stehtischen oder höhenverstellbaren Schreibtischen geregelt.
Externe Präventionskurse von Kursanbietern wie z.B. HausMed können Bestandteil des BGM sein – dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Sie erhalten nach einem Präventionskurs bei regelmäßiger Teilnahme/Anwesenheit eine Teilnahmebescheinigung vom Kursanbieter. Auf der Teilnahmebescheinigung trägt der Kursanbieter Ihren Eigenanteil ein. Im Anschluss reichen Sie die Bescheinigung einfach bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Erstattung für den Teil, den Sie gezahlt haben.
Sie sind unsicher, welcher Präventionskurs für Sie die richtige Wahl ist? Wir beraten Sie gerne!
Service-Hotline
0221 - 588308-27
Mo-Fr 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr